AK06 – Recht2024-03-20T11:18:48+01:00

Recht

Leiter des Arbeitskreises

Arbeitskreis 6 – Recht

Der Arbeitskreis Recht ist das vorbereitende Gremium der AfD-Bundestagsfraktion für die Arbeit im Bundestagsausschuss Recht. Der Arbeitskreis erarbeitet in erster Linie Gesetzesinitiativen für die AfD-Bundestagsfraktion, mit denen eine Verbesserung des Rechtssystems im Ganzen erreicht werden soll. Hierzu sollen u.a. die nachstehenden Initiativen beitragen:

Angesichts der Zunahme von Verfahren im Strafprozess hat der Arbeitskreis eine umfassende Reform des Straf- und Strafprozessrechts auf den Weg gebracht, die darauf abzielt, die Länge von Strafverfahren insgesamt deutlich zu verkürzen. Gerade auch mit Blick auf die Zunahme von Kriminalität durch sog. Clans ist es zudem erforderlich, die Regelungen der Untersuchungshaft dahingehend anzupassen, dass eine Inhaftierung deutlich vereinfacht wird. Eine Strafverschärfung ist zudem auch bei Wiederholungs- und Rückfalltaten zwingend erforderlich.

Was das Verfassungsrecht anbelangt, so verstehen wir uns als Bewahrer der Souveränität des Staates gegenüber der EU. Wir wollen Volksabstimmungen und Volksbegehren auf Bundesebene einführen, um die Entscheidungs­hoheit möglichst umfassend in die Hände des deutschen Volkes, also des Souveräns, zu legen. Ferner wollen wir die Trennung von Amt und Mandat gesetzlich verankern und die Amtszeiten des Bundeskanzlers, der Minister und Abgeordneten begrenzen. Wir kämpfen zudem für eine Reform des Wahlrechts, um eine deutliche Verkleinerung des Bundestags zu erreichen.

Verbraucherrecht ist in Deutschland EU-Recht, das entweder in deutsches Recht transformiert wurde oder im Falle von Verordnungen allgemeine Geltung hat. Zum Schutz der deutschen Verbraucher ist daher eine partielle Renationalisierung der Verbraucherschutzgesetzgebung zwingend erforderlich. Wir achten auf den strikten Vorrang von nationalen Regelungen gegenüber der Einführung von EU-Regelungen.

Berichte aus dem Arbeitskreis

Thomas Seitz: Keinem der beiden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe kann zugestimmt werden

Berlin, 6. Juli 2023. Zur Debatte über die mögliche gesetzliche Neuregelung zur Sterbehilfe erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag Thomas Seitz: „Die unterschiedlichen Auffassungen zur Frage der Suizidhilfe spiegeln sich auch in der AfD-Fraktion wider, wobei die größte Gruppe eine freiheitliche Regelung befürwortet, die eine autonome Entscheidung [...]

Thomas Seitz: Strafrecht ist nicht der richtige Ort für Identitätspolitik

Berlin, 22. Juni 2023. Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ sowie zum dazu von der AfD-Fraktion eingebrachten Änderungsantrag äußert sich der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thomas Seitz, wie folgt: „Die Reformierung der Unterbringung [...]

Thomas Seitz: Strafrecht darf sich nicht zu einem Gefühlsstrafrecht entwickeln

Berlin, 21. Juni 2023. Zu dem Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion, welches fordert, verbale sexuelle Belästigung künftig als Straftat zu bewerten, teilt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thomas Seitz, mit: „Das vorgelegte Positionspapier der SPD-Fraktion zum Thema Einführung eines Straftatbestandes ,Verbale sexuelle Belästigung‘ lehnt die AfD-Fraktion ab. Der Begriff [...]

Thomas Seitz: Bundesjustizministerium hat keine Information über die konkrete Tätigkeit der dort beschäftigten Juristen

Berlin, 11 Mai 2023. Das Bundesjustizministerium beschäftigt aktuell 357 hochqualifizierte Juristen. Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hat nun ergeben, dass das Ministerium keine genaue Kenntnis darüber hat, mit welchen Aufgaben die Juristen dort jeweils konkret betraut sind beziehungsweise waren. Anlass für die Frage war, dass unter der Führung von Bundesjustizminister [...]

Entwurf eines Gesetzes zur Entpolitisierung des Bundesverfassungsgerichts und Stärkung der Akzeptanz seiner Entscheidungen

Berlin, 27. April 2023. Am 22.01.2018 wählte der Deutsche Bundestag Prof. Dr. Stephan Harbarth zum Richter des Bundesverfassungsgerichts. Am 23.11.2018 wählte der Bundesrat Harbarth zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Im Juni 2020 wurde Harbarth schließlich zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Die Wahl Harbarths ist mit Blick auf Zweifel an dessen Unabhängigkeit [...]

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