Pressemitteilung

Maier: Gesetz zur Teilung der Maklerkosten hat außer Bürokratie nichts gebracht

Berlin, 17. März 2021. Am 23.12.2020 ist das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei Immobilienkäufen in Kraft getreten. Ziel war es, die Käufer vor überhöhten Kosten zu schützen. Es war kritisiert worden, dass die Maklercourtage zumeist vom Käufer zu bezahlen ist, obwohl er den Makler nicht beauftragt hat. Nach der Gesetzesänderung kann dem Käufer nur noch maximal die Hälfte der Courtage auferlegt werden. Nach den ersten Monaten zeigt sich jedoch, dass das Gesetz an dem Missstand nichts geändert hat. Marktberichten zufolge wird die Maklerprovision vom Verkäufer der Immobilie einfach auf den Preis aufgeschlagen, so dass nach wie vor der Käufer mit den vollen Kosten belastet wird.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Lothar Maier äußert sich dazu wie folgt:

„Von Anfang an war klar, dass die Teilung der Maklerkosten vom Verkäufer ganz einfach unterlaufen werden kann. Wenn der Verkäufer sicher davon ausgehen darf, dass die Maklerprovision vom Käufer gezahlt wird, fehlt ihm jeder Anreiz, mit dem von ihm beauftragten Makler über die Höhe der Maklerprovision zu verhandeln. Außer einem massiven Bürokratieaufwand hat das neue Gesetz also nichts gebracht. Deshalb hat die AfD-Fraktion letztes Jahr einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der das Grundproblem gelöst hätte (BT-Drs. 19/17120). Bei hohen Verkaufspreisen sieht unser Gesetzentwurf außerdem eine Deckelung der Maklerprovisionen vor. Und schließlich hat die AfD als einzige Fraktion den Missstand ins Visier genommen, dass die vom Käufer übernommene Maklerprovision sogar die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhöhen kann. Im Ergebnis hätte unser Gesetzentwurf zu niedrigeren Nebenkosten beim Immobilienkauf geführt und damit die Käufer finanziell entlastet. Leider wurde unser Gesetzentwurf von den übrigen Fraktionen im Bundestag abgelehnt.“

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