Pressemitteilung
Thomas Seitz: Bundesverfassungsgericht muss Praxis der Vorabinformation dauerhafte Absage erteilen
Berlin, 4. April 2023. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, seine bisherige Vorabinformationspraxis für ausgewählte Journalisten vorläufig zu beenden, teilt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Thomas Seitz, mit:
„Die AfD-Fraktion begrüßt die vorläufige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Beendigung seiner Vorabinformationspraxis für ausgewählte Journalisten ausdrücklich. Zwingend folgen muss nun jedoch eine dauerhafte Absage an die bisherige – aus Sicht der AfD-Fraktion eindeutig rechtswidrige – Praxis der Vorabinformation. Die bisherige Bevorzugung ausgewählter Journalisten mit ,besonderer Expertise‘ und ,langjährig unter Beweis gestellter Zuverlässigkeit‘ im Kontext der Etablierung eines Justizpressevereines, dessen Mitglieder mit ,VIP‘- Merkmalen ausgestattet sind, ist ein Verstoß gegen die vom höchsten deutschen Gericht in besonderem Maße erwartbare Transparenz und Überparteilichkeit gegenüber allen Medien und Presseorganen. Daneben ist es mit dem Grundsatz eines fairen Verfahrens unvereinbar, die Entscheidungen des Gerichts der Presse vor den Verfahrensbeteiligten zugänglich zu machen. Ebenso ist es unabdingbar, dass das Bundesverfassungsgericht seine 2013 verabschiedeten Richtlinien zur Pressearbeit endlich öffentlich zugänglich macht und so das unabdingbare Mindestmaß an Transparenz in einer demokratischen Gesellschaft herstellt.
Die AfD-Fraktion hatte sich in der Vergangenheit mit Klagen und parlamentarischen Nachfragen dieses Themas angenommen, um die Diskriminierung von Journalisten, die dem elitären Zirkel für würdig befundener Hofberichterstatter nicht angehören, zu beenden und einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen des Gerichts für alle zu gewährleisten.“
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