Antrag

Keine Amtsausstattung für ehemalige Bundestagspräsidenten und Bundestagsvizepräsidenten

Berlin, 14. Mai 2024. Ehemalige Bundestagspräsidenten und Bundestagsvizepräsidenten erhalten Versorgungsleistungen sowie eine Sach- und Personalausstattung für die Erfüllung ihrer sogenannten nachwirkenden Aufgaben aus dem früheren Amt. Der Bundesrechnungshof hat diese Leistungen im April 2022 geprüft und festgestellt, dass die Bundestagsverwaltung Ausstattungsleistungen an die ehemaligen Mitglieder des Bundestagspräsidiums erbrachte, die auf einem Leistungskatalog aus den 1990er Jahren basierten. Dieser Leistungskatalog hatte seine Grundlage in Beschlüssen des damaligen Präsidiums. Dieser Mangel wurde durch einen neuen Präsidiumsbeschluss behoben, der jedoch lediglich Anpassungen an moderne Technologien vorsieht. Es ist zweifelhaft, inwieweit das Präsidium, in dem der Fraktion der AfD kein Platz eingeräumt wird, selbst über seine Ausstattung nach
Beendigung der Amtszeit bestimmen sollte.

Der Bundesrechnungshof hat darüber hinaus kritisiert, dass Personal- und Sachmittel nur für nachwirkende Aufgaben zur Verfügung gestellt werden dürfen. Zum einen existiert jedoch keine hinreichende Definition dessen, was nachwirkende Aufgaben sind, zum anderen findet keine Überprüfung statt, ob tatsächlich in den zur Verfügung gestellten Büros nur nachwirkende Aufgaben wahrgenommen werden.
Es ist besorgniserregend, dass die Bundestagsverwaltung keine Übersicht über die Gesamtaufwendungen für die Personal- und Sachausstattung ehemaliger Präsidiumsmitglieder hat. Leistungen, die keine gesetzliche Grundlage haben, sondern
einzig aufgrund von Präsidiumsbeschlüssen erfolgen, sollten zumindest klar und transparent aufgeschlüsselt werden, um eine höchstmögliche Transparenz für die Bürger herzustellen.

 

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