Pressemitteilung

Gereon Bollmann: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verfehlt sein Ziel

Berlin, 7. Juni 2024. Zum heute von den Ampel-Fraktionen im Bundestag beschlossenen „Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen“ teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Rechtsausschuss, Gereon Bollmann, mit: 

„Mit dem Gesetzentwurf will die Ampelkoalition im Bundestag den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Das Ziel wird allerdings verfehlt. Eine im Ausland geschlossene Ehe, die nach deutschen Vorschriften unwirksam ist, soll auch hier unwirksam sein. Doch aus diesen unwirksamen Ehen sollen familien- und unterhaltsrechtliche Ansprüche abgeleitet werden. Das ist systematisch und materiellrechtlich unstimmig. Die Fixierung auf Unterhaltsansprüche erweist sich als Holzweg. Das Gesetz lässt die Mädchen finanziell im Regen stehen, wenn der meist deutlich ältere Mann stirbt. Die Kosten trägt dann der deutsche Steuerzahler über die Sozialhilfe.

Wegen des Vertrauens, das die Minderjährigen in die im Ausland geschlossene Ehe gesetzt hatten, fordert die AfD-Bundestagsfraktion vielmehr eine Absicherung dieser Mädchen durch einen Anspruch eigener Art zu verschaffen (sui generis), um diese finanziell so zu stellen, als sei die Ehe wirksam gewesen. Das hätte zwei positive Seiten: Zum einen fielen die Einschränkungen des Unterhaltsrechts weg, zum anderen wüssten alte Männer, die im Ausland eine Ehe mit einer Minderjährigen schließen wollen, dass es teuer wird, wenn sich die vermeintliche Ehefrau in Deutschland aufhält.“

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