Pressemitteilung

Eugen Schmidt: Regierung bleibt Antworten beim Recht auf Mindest-Internetversorgung schuldig

Berlin, 14. Juni 2024. Am Donnerstag fand im Plenum des Deutschen Bundestages eine Diskussion über die TKMV statt. Am 5. Juni 2024 war der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, im Ausschuss für Digitales zu Besuch.

Der digitalpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Eugen Schmidt, teilt dazu mit:

„Klaus Müller und die Parlamentarische Staatssekretärin Daniela Kluckert mussten im Ausschuss einräumen, dass rund 5.500 Einsendungen die Bundesnetzagentur erreicht haben, aber diese nur in einem einzigen Fall ein Unternehmen verpflichtet hat, einen Internetanschluss nach dem Anspruch auf eine Mindestversorgung bereitzustellen. Dafür wurden 22 Stellen bei der Bundesnetzagentur geschaffen.

Obwohl das Recht auf eine Mindestversorgung mit Internet erheblich in die Rechte der Bürger und die unternehmerische Freiheit eingreift, halten wir einen solchen Eingriff durchaus für vertretbar, wenn er handwerklich gut und ohne überbordende Bürokratie umgesetzt wird. Das ist bei dieser Bundesregierung jedoch nicht der Fall. Durch den Anbieter Starlink, der schon seit einigen Jahren auch in Deutschland aktiv ist und Internetversorgung über Satelliten ermöglicht, ist die Umsetzung durch die Bundesregierung noch zweifelhafter geworden. Klaus Müller konnte im Ausschuss die Diskrepanz zwischen den tausenden Einsendungen und der einzigen Verpflichtung nicht ausreichend aufklären. Wir fordern, dass die Bundesnetzagentur ihre angeblichen und den Zahlen widersprechenden Erfolge nachvollziehbar offenlegt, ansonsten muss das Telekommunikationsgesetz reformiert werden.“

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