Petitionen
Leiter des Arbeitskreises
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ (Art. 17 Grundgesetz)
Der Petitionsausschuss muss laut Grundgesetz (Art. 45c) vom Deutschen Bundestag eingesetzt werden und ist somit einer von nur vier Ausschüssen, die das Grundgesetz vorschreibt.
Die Mitglieder des Arbeitskreises Petitionen befassen sich mit den Anliegen der Bürger, die in schriftlicher oder elektronischer Form an den Deutschen Bundestag gerichtet werden. Alle Anliegen, ob persönlicher oder politischer Natur, müssen die Zuständigkeit des Bundes berühren, damit sich der Bundestag mit ihnen befassen kann. Diese Zuständigkeit umfasst das Handeln der Bundesregierung, aller Bundesministerien, aller Bundesbehörden und des Bundestages selbst.
In unserem Arbeitskreis beraten wir alle eingereichten Petitionen nach bestem Wissen und Gewissen und geben unsere Votenvorschläge ab, wie mit diesen verfahren werden soll. Im Petitionsausschuss wird dann über die Votenvorschläge der Fraktionen abgestimmt. Möglich ist es, die Petition an die Bundesregierung oder ein Bundesministerium mit der dringenden Bitte um Abhilfe zu überweisen oder den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben, um auf dem Wege der Gesetzgebung die Ursachen des Problems zu beheben. Zur Aufklärung des Sachverhalts stehen dem Petitionsausschuss dabei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Das Anfordern von Stellungnahmen der zuständigen Bundesministerien und -behörden, Akteneinsicht, erweiterte Berichterstattergespräche mit Sachverständigen und politisch Verantwortlichen, Ortstermine mit Betroffenen und die Ladung von Ministern und Staatssekretären zu den Ausschusssitzungen.
Wenn eine Petition mehr als 30.000 Mitzeichnungen erreicht, wird diese in öffentlicher Sitzung des Petitionsausschusses zusammen mit dem Petenten und den Vertretern des zuständigen Bundesministeriums beraten.
Falls Sie Fragen zu Ihrem Petitionsverfahren haben oder sich unschlüssig sind, ob Sie eine Petition einreichen sollten, können Sie sich gerne an uns wenden: Entweder über die Adressen unserer Mitglieder im Petitionsausschuss oder direkt an die Fachreferenten des Arbeitskreises Petitionen unter: ak02@afdbundestag.de