Antrag

Keine Corona-Impfpflicht

Berlin, 7. Dezember 2021. Eine Impfpflicht stellt einen Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG dar. Die Einführung einer generellen Impfpflicht würde die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage erfordern, die mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein müsste. Um verhältnismäßig zu sein, muss eine Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein. Diese Kriterien sind derzeit bei einer Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 nicht erfüllt.

Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. August 2021 wurde damit begründet, dass eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems weiterhin nicht ausgeschlossen werden könne. Nun hat der Deutsche Bundestag festgestellt, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht. Trotzdem wird nun auch die Vorbereitung einer Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht mit einer dramatischen Lage in unserem Gesundheitssystem begründet. Ausweislich der Daten des Intensivregisters der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist die Belegung der Intensivbetten bundesweit, aber auch auf Landesebene stabil.

Die AfD Fraktion des Bundestags fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf einzubringen oder per Verordnung zu regeln, dass eine direkte sowie eine indirekte Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 unzulässig ist.

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