Antrag

Grundrechte sind keine Geimpftenrechte – Die Wahrnehmung von Grundrechten darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden

Berlin, 7. Dezember 2021. Nach dem gültigen Verständnis unserer freiheitlichen Rechtsordnung kommen die Grundrechte dem Einzelnen nicht vorbehaltlich eines gewünschten Verhaltens, sondern unbedingt zu. Es ist ausgeschlossen, dass sich Grundrechte verdient werden müssen, oder ein (Sonder-)Opfer im Hinblick auf die eigene körperliche Unversehrtheit und Gesundheit erbracht werden muss, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PVER) verabschiedete in ihrer Sitzung vom 27. Januar 2021, die Resolution 2361(2021) „Covid-19 vaccines: ethical, legal and practical considerations“. Darin heißt es, die Mitgliedstaaten sollten „sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger informiert werden, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder auf andere Weise unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen“.

Eine unfreiwillige, weil indirekt erzwungene Impfung greift unmittelbar in zwei Grundrechte ein: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 Abs. II S. 1 GG und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. I i.V.m. Art. 1 Abs. I GG.

Die Fraktion der AfD im deutschen Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass niemand politisch, sozial oder auf andere Weise unter Druck gesetzt oder diskriminiert wird, und zu erklären, dass es keine gesetzliche Impfpflicht geben wird.

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