Keine weiteren Verzögerungen mehr bei der Errichtung des Denkmals zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland
Keine weiteren Verzögerungen mehr bei der Errichtung des Denkmals zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland

Am 17. Juni 2020 informierte die damalige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien über die Einsetzung des Beirates, der mit der Erarbeitung erste Eckpunkte für das Konzept beauftragt wurde. Dieser begleitet die Arbeit der bei der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichteten Koordinierungsstelle. Diese wird in Zusammenarbeit mit der UOKG betrieben. Am Schluss der Pressemitteilung heißt es: „Über die Kosten und den Standort für das Mahnmal wird dann erneut der Deutsche Bundestag beschließen. Anschließend wird der Gestaltungswettbewerb ausgelobt.“ Die Konzeption für die Errichtung eines „Denkmals zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland“ wurde nach Angaben der Bundesstiftung Aufarbeitung am 15. Dezember 2020 „im Beisein der Vorsitzenden des Kulturausschusses, Katrin Budde (SPD) sowie der Abgeordneten Elisabeth Motschmann (Sprecherin CDU-Fraktion) an die Staatsministerin für Kultur und Medien a.D., Prof. Monika Grütters, übergeben.“ (https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/erinnern/Denkmal-zur-Mahnung-und-Erinnerung-an-die-Opfer-der-kommunistischen-Diktatur-in-Deutschland/Konzeptionund-Standort/Konzeption, Zugriff 28.02.2022) Allerdings liegen dem Bundestag immer noch keine Kosten- oder Flächenkalkulationen vor, die für weitere Entscheidungen notwendig wären. Weitere Verzögerungen des für die deutsche Erinnerungskultur so wichtigen Mahnmals mit Dokumentationszentrum müssen vermieden und die konzeptionellen Lücken unverzüglich geschlossen werden.
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