Antrag
Vertrauen und Sicherheit für Bankkunden – Massenhafte Kündigung von Privatkunden verhindern und Verwahrentgelte stoppen
Berlin, 4. Juli 2022. Am 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 26/20) Veränderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken für ungültig erklärt, sofern die Kunden diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Viele Banken haben in den letzten Monaten die Gebühren für die Nutzung ihrer Girokonten erhöht und teilweise sogenannte „Verwahrentgelte“ auf Guthaben eingeführt.
Anfang April 2022 wurde bekannt, dass die Postbank einer „mittleren fünfstelligen Zahl“ von Kunden, die bisher den AGB-Änderungen nicht zustimmte, die Kontenverträge mit Ablauf des 30. April kündige. Den Kunden wurde ergänzend eine zweimonatige Übergangsfrist angeboten, in der sie die von der Kündigung betroffenen Konten auch nach dem 30. April weiterhin nutzen können, allerdings nur unter den neuen Bedingungen. Laut Handelsblatt planen andere Banken ein ähnliches Vorgehen. Nach einer Umfrage unter Geldhäusern wird im Jahr 2022 branchenweit mit Gebührenerhöhungen gerechnet. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die oben beschriebene Entwicklung tatsächlich kein Einzelfall bleiben wird.
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