Antrag
Rettungsdienst sofort retten
Berlin, 17. Oktober 2023. Der Rettungsdienst ist überlastet. Die Einsätze nehmen weiter zu statt ab. Ein großer Teil davon sind keine Rettungseinsätze in Notfallsituationen, sondern lehnen einen Hilfebedarf ab, der auch von niedergelassenen Ärzten und ihren Bereitschaftsdiensten oder sogar von Pflegeeinrichtungen oder anderen wegen Defiziten in sozialen Bedarfen bewältigt werden könnte. Als Grund für die Zunahme der Einsätze des Rettungsdienstes gilt neben einer wachsenden Anspruchshaltung der Bevölkerung auch die Unkenntnis der Bevölkerung über die Aufgaben der unterschiedlichen Akteure in der Versorgung.
Die Notfallrettung in Deutschland muss grundlegend reformiert werden. Dafür müssen bundesweit gemeinsame Rettungsleitstellen als alleinige telefonische Ansprechstellen für die Hilfesuchenden im medizinischen Notfall unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 112 geschaffen werden, die das Nebeneinander von KV- und Rettungsleitstellen beenden. Dort muss auch unter Nutzung im nichtmedizinischen Alltag schon etablierter Techniken wie Videoanruf etc. eine ärztliche Erstschätzung und eine Zuordnung des Falles erfolgen. Desweitern müssen die bisherige Rettungsstelle durch eine Portalpraxis ergänzt werden und um Schnittstellenprobleme und unnötige stationäre Aufnahmen zu vermeiden sowie um medizinisch unnötige Transporte ins Krankenhaus zu minimieren, ein gemeinsames Abrechnungssystem für ambulante Leistungen in Notfällen für niedergelassene Ärzte, den KV-Bereitschaftsdienst, die Krankenhäuser, Portalpraxen und den Rettungsdienst eingeführt werden, mit dem gewährleistet wird, dass eine ambulante Versorgung durch den Rettungsdienst unabhängig vom Transport vergütet werden kann.
Die Leistungen des Rettungsdienstes müssen dafür als Leistungsbereich ins SGB V aufgenommen werden und damit als das vergütet werden, was sie im Wesentlichen sind, nämlich ein Teil der medizinischen Versorgung.
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