Antrag

Unsere Bauern retten – Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn für ausländische Erntehelfer einführen

Berlin, 25. Juni 2024. Neben den bekannten Faktoren wie den viel zu hohen Kosten für Energie, landwirtschaftliche Betriebsmittel und Bürokratie, belastet insbesondere der zuletzt stark angehobene gesetzliche Mindestlohn die Produktion von Sonderkulturen wie Obst, Gemüse, Wein und Hopfen.

Mit 12,41 Euro pro Stunde hat Deutschland den zweithöchsten Mindestlohn in der EU, was sehr zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit geht. In Spanien beispielsweise, wo der Großteil unserer Obst- und Gemüseimporte herkommt, ist der gesetzliche Mindestlohn mit 6,53 Euro pro Stunde nur etwa halb so hoch wie bei uns (https://www.topagrar.com/panorama/news/spanischer-mindestlohn-steigt-auf6-52-eur-13573166.html#:~:text=Ob%20bei%20Gem%C3%BCse%20oder%20 Schweinefleisch,dort%20doch%20vergleichsweise%20g%C3%BCnstig%20pro duzieren.). Da in Deutschland die Qualitäts-, Produktions- und Umweltschutzstandards gleichzeitig höher und damit teurer sind, ist das doppelt unfair und führt zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die landwirtschaftlichen Betriebe mit Sonderkulturen, die maßgeblich auf ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen sind. Für die heimischen Erzeuger ist es unter diesen Bedingungen unmöglich, wirtschaftlich und zukunftsfähig zu produzieren, da sie die höheren Lohnkosten nicht mit höheren Preisen auffangen können. So lange also im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt keine einheitlichen Wettbewerbsbedingungen gelten, ist – neben weiteren oben genannten dringend notwendigen Entlastungen der deutschen Landwirtschaft – zumindest auch eine branchenspezifische Ausnahmereglung beim Mindestlohn unumgänglich. Andernfalls drohen wir mittel- bis langfristig die heimische SonderkulturProduktion zu verlieren und werden noch stärker von Auslandsimporten abhängig. Das gilt es unbedingt zu verhindern.

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