Antrag

Brot, Bett und Seife – Sachleistungen statt Geldleistungen für Asylbewerber

Berlin, 24. September 2024. Mit Blick auf die im europäischen Vergleich seit Jahren überproportional hohen Migrationszahlen kann eine Anreizwirkung der deutschen Sozialleistungen, insbesondere bei der Wanderung innerhalb der Europäischen Union nicht bestritten werden.

Länder und Kommunen sind mit der Unterbringung der Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zusehends überfordert. Viele Gebietskörperschaften haben längst ihre Belastungsgrenzen erreicht oder überschritten. Das hohe Leistungsniveau für Asylbewerber, sogar dann, wen eine Pflicht zur Ausreise besteht, ist eine Ursache für den stetig steigenden Zustrom von Migranten gerade nach Deutschland. Obwohl sich das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) allein auf den Personenkreis der Schutzbedürftigen im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU in Verbindung mit Art. 1 a Abs. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention bezieht, nehmen regelmäßig Personen die Hilfeleistungen in Anspruch, die allein aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten unter dem Deckmantel eines vermeintlichen Fluchtgrundes nach Deutschland kommen. Für Asylbewerber gibt es nämlich, neben Geld und Sachleistungen, eine kostenfreie Unterbringung sowie eine gute medizinische Versorgung auch dann, wenn ein Schutzgrund nicht besteht.

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