Antrag

Gezielte Sanktionierung von Messerangriffen statt Verschärfungen im Waffenrecht – Keine weitere Belastung der Allgemeinheit

Berlin, 24. September 2024. Die mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG seit 19.02.2020 in Kraft, BGBl. I S. 166) beschlossene Änderung zur Ermächtigung der Landesregierungen durch Rechtsverordnung das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 Waffengesetz (WaffG) oder von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit in öffentlichen Räumen oder bestimmten Gebäuden oder Einrichtungen zu verbieten oder zu beschränken, ist für eine effektive und dauerhafte Reduzierung von Messerangriffen wenig zielführend. Zum einen ergeben sich Vollzugsprobleme durch den hohen Personalbedarf der Polizei bei Kontrollen. Zum anderen lassen sich Gewalttäter oder potenzielle Terroristen ohnehin nicht durch solche Waffenverbotszonen aufhalten.

In einer extra überwachten EM-Fanzone auf dem Schlossplatz in Stuttgart attackierte dieses Jahr beispielsweise ein 25-jähriger Syrer drei Menschen mit einem Messer und fügte ihnen schwere Verletzungen zu. Eine verletzte Person schwebte als Folge des Angriffs sogar in Lebensgefahr (www.swr.de/swraktuell/badenwuerttemberg/stuttgart/verletzte-auseinandersetzung-em-fanzone-stuttgart100.html; www.focus.de/panorama/welt/syrischer-staatsangehoeriger-messerangriff-in-stuttgarter-fanzone-tatverdaechtiger-25-in-u-haft_id_260089584.html). Waffenverbotszonen stehen vielmehr für die dramatische Erosion der Inneren Sicherheit in unserem Land, die lange Zeit von der Bundesregierung beschönigt worden ist.

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