Antrag

Innenstadtentwicklung eindeutig gewichten – Identitätsstiftung und neuen Nutzungsarten Rechnung tragen

Berlin, 30. September 2024. Am 13. Januar 2021, inmitten der „Covid-19“-Maßnahmen, veranstaltete der Deutsche Bundestag eine öffentliche Anhörung1 zur Stadtentwicklung, in der unter anderem die Verödung deutscher Ortskerne Thema war. Auf Juli desselben Jahres ist die Innenstadtstrategie2 der damaligen Bundesregierung datiert. Im Dokument heißt es unter anderem, dass der Verfall der zentralen Einzelhandelsfunktionen der Innenstädte im Rahmen eines übergeordnet wirksamen Strukturwandels geschehe und die verordneten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der Jahre 2020 und 2021 dies lediglich beschleunigt wirkten.

Tatsächlich hatten sich über die Jahrzehnte seit den 1980er Jahren zunehmend die Sortimente innenstädtischer Kauf- und Warenhäuser verengt, eine Filialisierung durch Bekleidungsketten im Niedrigpreissegment fand statt und konkurrierende Einkaufszentren auf der grünen Wiese beziehungsweise an den Stadtbahnhöfen verbreiteten sich. Seit den 1990er Jahren begannen Stadtregierungen, den Autoverkehr in Zentrumslagen zu erschweren, etwa mittels Parkraumbewirtschaftungen oder besonders fußgängerorientierter Raumgestaltungen. Der Einzug der Heimcomputer und später der mobilen Endgeräte in Zusammenhang mit dem Aufwachsen der Lieferdienste entortete das Konsumverhalten noch einmal nachhaltig.

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