Antrag

Erinnerung an die kommunistische Gewaltherrschaft in Deutschland neu aufstellen – Tag des Volksaufstandes in der DDR zum Feiertag erheben, Bau des Mahnmals beschleunigen und Wissensvermittlung gewährleisten

Berlin, 5. November 2024. Heute leben in Deutschland ca. zwei Millionen Personen, die Opfer von Verfolgung durch das kommunistische Regime der DDR und der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wurden. Nur ein Teil von ihnen wurde entschädigt oder rehabilitiert. Die Erinnerung an den demokratischen Widerstand gegen die kommunistische Gewaltherrschaft sollte die deutschen Herzen mit Stolz erfüllen. Mit dem Volksaufstand des 17. Juni 1953 wurde klar, dass die Deutschen in der DDR keine zweite Diktatur dulden wollten. Ohne die Unterstützung der Sowjetunion hätte sich das SED-Regime nicht halten können. Als Folge des Volksaufstands wurde der Unterdrückungsapparat massiv ausgebaut und gegen die Deutschen in der DDR ausgerichtet. Die Erinnerung an die Opfer und das erlittene Unrecht muss als Mahnung an die nachfolgenden Generationen verstanden werden und unterstreicht die Notwendigkeit eines antitotalitären Konsenses in der Erinnerungspolitik.
Die bisherige Erinnerungspolitik in Bezug auf die DDR und die SBZ ist als gescheitert anzusehen. Weder der 17. Juni 1953 noch die Namen der Anführer des Volksaufstandes gehören zum Allgemeinwissen der Deutschen. Die Wissensvermittlung zum Thema Verbrechen kommunistischer Systeme ist an Schulen zum großen Teil mangelhaft, wie eine Reihe von Schülerbefragungen des Forschungsverbundes SED-Staat gezeigt haben: So gaben 2007 knapp 39% der befragten Schüler in den neuen Bundesländern und ca. 24% in den alten Bundesländern an, dass die Staatssicherheit der DDR ein „normaler Geheimdienst“ war…

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