Antrag

Wohnraumförderung auf die soziale Kernaufgabe fokussieren

Berlin, 14.11.2024. Die Sicherstellung eines angemessenen und bezahlbaren Wohnraums für alle Bürger dieses Landes stellt eine der zentralen sozialen Fragen dar. Verschiedene Faktoren wie regionale Unterschiede, das Alter des Wohnraums, die Größe von Wohnraum oder die Miethöhe führen zu einer komplexen Problemstellung. Insbesondere die Miethöhe stellt für einen großen Bevölkerungskreis zunehmend ein Problem dar, denn ein erheblicher Teil der rund 21 Mio. Mieterhaushalte ist betroffen.

Die Wohnkostenbelastung von Mieterhaushalten ist erheblich2 und wahrscheinlich ist die Hälfte der Mieterhaushalte dem untersten Einkommensdrittel zuzurechnen; allein rund 5,5 Millionen Bürgergeldempfänger im Jahr 2024 sowie rd. 541.000 ( 2024) Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 2022 sind ebenfalls Nachfragegruppen für das Segment des preiswerten Wohnraums. Die Lösung dieser Problemstellung beruht derzeit auf zwei Säulen – einer Subjekt- und einer Objektförderung, um das Missverhältnis zwischen verfügbaren Einkommen und angemessenem und bezahlbarem Wohnraum auszugleichen.

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