Antrag
Die Vereinten Nationen grundlegend reformieren – Für Frieden, Sicherheit und Wohlstand
Berlin, 18. November 2024. Der Deutsche Bundestag bekennt sich zu den Werten und Zielen, die in der am 24. Oktober 1945 in Kraft getretenen UN-Charta niedergelegt wurden. Laut Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen setzen diese sich dafür ein, den Frieden zu wahren, die Menschenrechte zu fördern und die internationale Kooperation zu stärken. Die Gründung der Vereinten Nationen war eine Reaktion auf das Scheitern des Völkerbundes in der Zwischenkriegszeit, den Zweiten Weltkrieg und den genozidalen Massenmord des nationalsozialistischen Regimes an den Juden Europas.
Die Vereinten Nationen sind für den Frieden und die Sicherheit in der Welt unverzichtbar, wenngleich es Fälle von humanitären Katastrophen und Genoziden wie in Ruanda, Srebrenica oder jüngst Berg-Karabach gab, bei denen sie versagt
haben. In aktuell 12 Friedensmissionen („Peacekeeping“) sind zehntausende Menschen aktiv, um für mehr Sicherheit und Stabilität in Krisenregionen zu sorgen. Mehr als 70 solcher Friedensmissionen haben die Vereinten Nationen bislang
selbst durchgeführt; hinzukommen weitere Missionen, die durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mandatiert wurden. Dabei kam es bei manchen Friedensmissionen wie in Haiti zu Vergewaltigungen und anderen Verstößen gegen
die Menschenrechte durch Blauhelm-Soldaten. Dies muss rigoros unterbunden werden.
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