Antrag
Bezahlbare Pauschalreisen schützen – Überregulierung verhindern
Berlin, 27. November 2024. In Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 20/10242 über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisen den und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie KOM (2023) 905 endg.; Ratsdok. 16338/23 wolle der Bundestag folgende Entschließung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes annehmen:
Pauschalreisen sind in Deutschland beliebt, weil sie sicheren Urlaub zu bezahlbaren Preisen bieten. Keine andere Art zu Reisen bietet so viel Verbraucherschutz
wie die Pauschalreise.
Am 29. November 2023 hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Überarbeitung der Richtlinie (EU) 2015/2302 (europäische Pauschalreiserichtlinie) vorgelegt. Der Richtlinienvorschlag soll allgemein das Funktionieren des Binnenmarktes verbessern und darüber hinaus in Krisensituationen den Schutz von Reisenden optimieren. Im Kern führt der Entwurf der EU-Kommission zu einer Verschärfung der europäischen Pauschalreiserichtline zu Lasten der Reiseveranstalter, die deutliche Kostensteigerungen auf der Anbieterseite zur Folge hat, und letztlich den Reisepreis für die Urlauber in die Höhe treiben wird.
Wie die Bundesregierung dem Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages in einem Bericht für die Sitzung am 15. Mai 2024 mitgeteilt hat, teilt sie grundsätzlich die Ziele des Richtlinienvorschlags, sieht aber auch Anpassungsbedarf…
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