Antrag

Umweltverträglichkeitsprüfung für LNG-Terminals wieder einführen

Berlin, 11. Dezember 2024. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG) vom 24. Mai 2022 (BGBl. I S. 802) in der Fassung vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) vorzulegen, der das Folgende zum Inhalt hat:

1. Im Zusammenhang mit der Zulassungsentscheidung zur Errichtung von Anlagen zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas sowie den damit zusammenhängenden Leitungen wird zwingend die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gefordert;

2. Sofern Anlagen zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas sowie die damit zusammenhängenden Leitungen bereits zugelassen und errichtet sind, ohne dass dabei eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt wurde, ist eine solche Umweltverträglichkeitsprüfung unverzüglich nachzuholen. Insbesondere die nach § 16 Absatz 1 Satz 4 UVPG erforderlichen Maßnahmen, mit denen das Auftreten erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen des Vorhabens ausgeschlossen, vermindert oder ausgeglichen werden können, müssen dabei, soweit technisch möglich, nachträglich umgesetzt werden…

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