Antrag

Statistische Erfassung von Angriffen auf Gedenkstätten verbessern

Berlin, 29. Januar 2025. Vor dem Hintergrund des Gedenktags der Befreiung der Häftlinge des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau vor 80 Jahren, äußert der Deutsche Bundestag seine Bestürzung über Berichte von NS-Gedenkstättenleitungen, dass es eine zunehmende Zahl von Straftaten und Vorfällen gegen die NSGedenkstätten selbst und eine Zunahme von verunglimpfendem Verhalten gegen das Gedenken an den Holocaust und seiner Opfer gäbe. Der Bundestag hat daher mit großem Interesse die Feststellung der Bundesregierung vom 08.07.2024 zur Kenntnis genommen, dass aus den 1.721 bundesweit gemeldeten Delikten mit dem Angriffsziel „Gedenkstätten“, die seit dem 1. Januar 2019 erfasst wurden, keine belastbaren Aussagen zu dieser Art von politisch motivierter Kriminalität gemacht werden können, da

a) aus den von den Ländern an das Bundeskriminalamt übermittelten Daten nicht hervorgeht, um welche Gedenkstätten es sich handelt. Es kann nicht zugeordnet werden, ob es sich bspw. um Angriffe auf NS-Gedenkstätten, Bismarck-Denkmäler oder Denkmäler gefallener Soldaten des Ersten und Zweiten Weltkrieges handelt;

b) nur 153 dieser Straftaten durch die Länder als aufgeklärt deklariert worden sind und die Definition des Begriffs der „Aufklärungsquote“ als irreführend zu hinterfragen ist. „Gemäß den Regularien des KPMD-PMK handelt es sich um einen aufgeklärten Fall, wenn die Tat nach dem (kriminal-)polizeilichen Ermittlungsergebnis von mindestens einem namentlich bekannten oder auf frischer Tat betroffenen Tatverdächtigen begangen wurde.“ Aus der Statistik geht also nicht hervor, ob die Tat tatsächlich strafrechtlich relevant war oder nicht, da kein Gerichtsurteil vorliegt;

c) aus den statistischen Daten der Länder nicht hervorgeht, wie viel Personen für Angriffe auf Gedenkstätten tatsächlich verurteilt worden sind. Die Zahl der Verurteilungen ist aber ein wichtiger Indikator für die Beurteilung von Angriffen…

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