Zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität

Zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität

Berlin, 22. September 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag stellt fest, dass der Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität erhebliche Mängel aufweist. Wir rügen, dass dieser Vorschlag keine ausreichende Rechtsgrundlage besitzt und nationale Hoheitsrechte verletzt. Er widerspricht sowohl dem Subsidiaritätsprinzip als auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und greift unangemessen in die Rechte der Bürger ein. Die von der Verordnung angestrebten Ziele, insbesondere im Bereich der CO2-Reduktion und der Energieeffizienz, können in erheblichem Maße auf nationaler Ebene besser geregelt werden. Wir betonen, dass Deutschland die notwendigen Maßnahmen zur Nutzung sicherer und kosteneffektiver Technologien, wie der Kernenergie, selbst ergreifen kann, ohne auf diese EU-Verordnung angewiesen zu sein. Zudem erkennen wir die erheblichen wirtschaftlichen Nachteile und Mehrkosten für die Bürger und Unternehmen, die durch die angestrebten Regulierungen entstehen würden, an. Aus diesen Gründen lehnen wir den Vorschlag entschieden ab.

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