AfD-Bundestagsfraktion kritisiert Verfahren um Bundesverfassungsrichterberufungen
AfD-Bundestagsfraktion kritisiert Verfahren um Bundesverfassungsrichterberufungen
Berlin, 24. September 2025. Zum Verfahren um die Bundesverfassungsrichterberufungen erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Fetsch, Mitglied im Wahlausschuss des Deutschen Bundestages für die Wahl der Richter zum Bundesverfassungsgericht:
„Es ist zu begrüßen, dass sich erstmals alle vom Bundestag zu wählenden Aspiranten für das Bundesverfassungsgericht im Richterwahlausschuss persönlich vorgestellt haben. Das Verfahren ist dadurch ein wenig transparenter, auch wenn die Mitglieder des Wahlausschusses verpflichtet sind, über die Erörterungen während der Beratungen Stillschweigen zu bewahren und aus Sicht der Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland eine offene Debatte im Bundestag deutlich vorzugswürdig wäre. Eine solche Debatte würde auch vermeiden helfen, dass sich Kandidaten durchsetzen, die mehr im Sinn haben als Rechtsauslegung und Rechtsfindung. Politischer Aktivismus und ideologische Positionen sind kein guter Maßstab für die Rechtsfindung, schon gar nicht am Bundesverfassungsgericht. Vor diesem Hintergrund hält die Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland insbesondere Frau Ann-Katrin Kaufhold gerade nicht für eine geeignete Kandidatin für das Amt eines Bundesverfassungsrichters. Das Ergebnis der morgigen Wahlen durch das Plenum des Bundestages bleibt allerdings abzuwarten. Die notwendigen Mehrheiten für die Kandidaten sind noch keineswegs gesichert, weil die Unionsfraktion wieder einmal das Gespräch mit der Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland scheut, zumindest bislang aber offenbar auch noch keine Absprachen mit der Fraktion der Linken getroffen hat. Denkbar ist daher nach wie vor das Scheitern eines oder mehrerer Kandidaten.“
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