Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“

 

„Wir möchten gerade in Zeiten der Not füreinander da sein. Doch im Augenblick ist leider das Gegenteil richtig. Im Moment ist nur Abstand Ausdruck von Fürsorge.“

(Angela Merkel, Fernsehansprache vom 18.03.2020;
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„Der einzige zuverlässige Weg aus der Pandemie heraus ist die allgemeine Impfpflicht.“

(Karl Lauterbach, Artikel vom 24.03.2022;
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„Wir haben in den letzten zweieinhalb Jahren einen wahren Datenblindflug erlebt, der keine gute Grundlage für rationale Entscheidungen war.“

(Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, Artikel vom 09.06.2022;
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Ende des Jahres 2019 tauchte das zuvor nicht bekannte Corona-Virus SARS-CoV-2 in Wuhan, China, auf. In Deutschland wurde die erste Infektion am 27. Januar 2020 in Bayern bestätigt. In den folgenden Wochen breitete sich das Virus über die gesamte Bundesrepublik aus.

Durch den im März 2020 von der Bundesregierung angeordneten Lockdown und folgende Maßnahmen, wie quasi-verpflichtende Impfungen, kam es zu beispiellosen Eingriffen in die grundgesetzlich geschützten Rechte der Bürger und der Wirtschaft.

Diese massiven staatlichen Grundrechtseingriffe erfolgten aufgrund einer mit großen Unsicherheiten behafteten Datenlage, unter Missachtung der Stimmen kritischer Wissenschaftlicher und durch intransparente Verfahren in involvierten Behörden sowie mit zweifelhaften Verbindungen der Bundesregierung zu gewinnorientieren Medienkonzernen und der Pharmaindustrie.

Existenzgefährdungen, bis heute nicht aufgeholte Bildungsrückstände, eine tief gespaltene Gesellschaft sowie teils irreparable Auswirkungen auf die Gesundheit, vor allem der Kinder und Jugendlichen, waren die gravierenden Folgen.

Vor diesem Hintergrund besteht völlig zurecht schon seit langer Zeit ein enormes öffentliches Interesse an der Aufklärung. Aus Sicht der AfD-Bundestagsfraktion war und ist es unumgänglich, diese Vorgänge und politischen Maßnahmen in einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages aufzuarbeiten. Dabei wäre auf Grundlage von Beweismaterialien und Zeugenbefragungen insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu erörtern. Unsere entsprechenden Anträge im Herbst 2020 auf Bundestagsdrucksache 19/22832, zwei Jahre später im September 2022 auf Bundestagsdrucksache 20/3706 sowie als direkte Alternative zu dem Begehren der Regierungskoalition im Sommer 2025 auf Bundestagsdrucksache 21/573 wurden jedoch leider abgelehnt.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD aus dem Frühling 2025 wurde endlich angekündigt:

„Wir werden die Corona-Pandemie umfassend im Rahmen einer Enquete-Kommission aufarbeiten, insbesondere um daraus Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse abzuleiten.“

Abgesehen davon, dass bis zur Konstituierung dieses Gremiums am 8. September 2025 noch ein weiteres halbes Jahr verging, ist das Instrument der EK schlicht ungeeignet für die vom Bürger vielfach gewünschte lückenlose und auch ernstgemeinte Aufarbeitung.

Bereits die Rechtsgrundlage, § 56 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, besagt, dass es bei Enquete-Kommissionen eigentlich um die „Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“ gehen soll. Im Gegensatz zum Parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) gibt es hier keinerlei rechtliche Handhabe zur verpflichtenden Aktenvorlage oder zur Aussage und Ladung von Zeugen.

Dies gestehen sich Union und SPD mit dem Antrag auf Einsetzung der EK „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ auch offiziell ein (Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 21/805), indem einerseits acht Themenfelder mit 43 Unterthemen rückwärtsgewandt „beleuchtet“ werden sollen, aber andererseits nur sechs Themenfelder mit 29 Unterthemen für „Empfehlungen“ vorgesehen sind. Damit die gesamte „Aufarbeitung“ bloß nicht zu detailliert und ehrlich erfolgt, wird ein utopischer Zeitplan mit weniger als zwei Jahren für den Abschlussbericht „bis zum 30. Juni 2027“ festgelegt.

Ungeachtet dieser unstrittigen Schwächen werden wir die Arbeit mit konstruktiven Vorschlägen, hartnäckigen Nachfragen, kritischen Prüfungen und folgendem ganzheitlichen Ansatz aktiv begleiten:

  • Herkunft, Ursprünge, Verbreitungskorridore und -geschwindigkeit des Virus (auch unter Berücksichtigung nachrichtendienstliche Erkenntnisse)
  • Verbot der sogenannten Gain-of-Function-Forschung
  • Impfstoff(-beschaffungs- und -vernichtungsprozesse), -strategien und -wirkungen, Zulassungsverfahren sowie einrichtungsbezogene Impfpflicht
  • Maskenarten, -beschaffung und -vernichtung, -pflicht, -wirkung, -deals sowie Hygienemaßnahmen
  • juristische (z.B. Genese des Infektionsschutzgesetzes), ethische und religiöse Perspektiven
  • gesellschaftliche und wirtschaftliche Konsequenzen
  • Resilienz des Gesundheits- und Versorgungssystems sowie des Arbeitsmarktes
  • soziale Isolation und psychische sowie physische Belastungen
  • Auswirkungen auf die frühkindliche, schulische und digitale Bildung
  • Kommunikation, Vertrauen, Desinformation und mediale Verantwortung („RKI-Protokolle“)
  • eindeutige Identifizierung der jeweiligen Hauptverantwortlichen bezüglich politischer Vorgaben
  • politische Maßnahmen und (künftiges) Krisenmanagement
  • Erfahrungen aus dem europäischen und nicht-europäischen Ausland
  • Rehabilitation und Entschädigung der Corona-Kritiker, von den inhaftierten Ärzten und Soldaten über die entlassenen (Hochschul-)Lehrer bis hin zu denjenigen, die Bußgelder, aufgrund von Verstößen gegen sinnlose Maßnahmen, zahlen mussten
  • Nachsorge für Angehörige und Betroffene sowie Anerkennung von Impfgeschädigten als solche und soziale Absicherung dieser
  • Lehren für die Zukunft

Wir betrachten es als unsere wichtigste Aufgabe und Verpflichtung zugleich, nicht nur bezüglich dieses lebenseinschneidenden Komplexes, Transparenz zu schaffen und politische Verantwortlichkeiten aufzudecken. Dem Deutschen Volke stets zu ehren!

Mitglieder der Enquete-Kommission

Stellvertretende Mitglieder