Verbände bestätigen AfD-Kritik an Tariftreuegesetz

Verbände bestätigen AfD-Kritik an Tariftreuegesetz

Berlin, 29. Oktober 2025. Vor der öffentlichen Anhörung zum Tariftreuegesetz im Ausschuss für Arbeit und Soziales sieht sich die AfD-Bundestagsfraktion durch namhafte Experten und Wirtschaftsverbände in ihrer Kritik bestätigt. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Goßner, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, erklärt dazu:

„Ob Bauwirtschaft, Personaldienstleister oder Normenkontrollrat – die Fachleute machen deutlich, was wir von Anfang an gesagt haben: Dieses Gesetz schadet dem Mittelstand, schafft unnötige Bürokratie und belastet ausgerechnet jene, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden. So kritisiert die Bundesvereinigung Bauwirtschaft zusätzliche Meldepflichten, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes beanstandet den zu niedrigen Schwellenwert von 50.000 Euro, und der Gesamtverband der Personaldienstleister lehnt den Entwurf ,in der vorliegenden Form entschieden ab‘. Auch der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) warnt vor praxisfernen Vorgaben und zusätzlicher Bürokratielast für kleine Unternehmen. Der Nationale Normenkontrollrat kritisiert unzureichende Schätzungen und eine unnötige Ausweitung von Verwaltungslasten. Auch finanziell summieren sich die Belastungen: Nach Angaben der Bundesregierung entstehen allein im Arbeitsministerium neue IT- und Personalkosten von jährlich rund 590.000 Euro, plus 150.000 Euro Einrichtungskosten und 84.000 Euro IT-Betriebskosten. Für die geplante Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung summieren sich laut Medienberichten die jährlichen Kosten auf rund 1,7 Millionen Euro. Während Grüne und Linke das Gesetz für noch nicht weitreichend genug halten und zusätzliche Auflagen fordern, setzt die AfD-Fraktion auf Vertrauen in den Mittelstand, auf Eigenverantwortung und auf wirtschaftliche Vernunft. Wir zeigen in dieser Debatte Profil als die Fraktion des ökonomischen Sachverstands – klar, praxisnah und mittelstandsorientiert.“ Zugleich appellieren wir an die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU, sich klar gegen den Gesetzentwurf zu positionieren und ihren Einfluss innerhalb der Union geltend zu machen. Wenn die CDU den Mittelstand wirklich vertreten will, muss sie jetzt die Reißleine ziehen.“ Die öffentliche Anhörung findet am Montag, 3. November 2025, um 16:00 Uhr im Deutschen Bundestag statt.”

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