Düngeverordnung reformieren – Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen

Düngeverordnung reformieren – Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen

Berlin, 04. November 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag kritisiert die geltende Düngeverordnung als bürokratisches Hindernis ohne nachweisbaren ökologischen Mehrwert. Hohe Dokumentationspflichten, starre Sperrfristen, pauschale Mengenbegrenzungen und pauschale Einstufungen ganzer Regionen als „Rote Gebiete“ führten zu erheblichem Mehraufwand, Ertragsverlusten und Gefährdung der Bodenfruchtbarkeit. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag fordert eine vollständige Überprüfung aller Düngeauflagen seit 2017 auf fachliche, ökologische und verursachergerechte Notwendigkeit. Standortbezogene Sperrfristen, Lagerkapazitäten und Einarbeitungstechniken sollen praxisgerecht angepasst, redundante Auflagen abgeschafft werden. Regionale „Rote Gebiete“ dürfen nur auf Basis eines validen, fachgerecht erweiterten Nitratmessnetzes ausgewiesen werden, um das Verursacherprinzip zu wahren. Moderne Präzisionsmethoden, digitale Nährstoffplanung und Eigenverantwortung der Landwirte sind anzuerkennen. Wissenschaftlich fundierte Stickstoffobergrenzen für organische Dünger sollen unter Einbeziehung landwirtschaftlicher Praxis praxisgerecht gelockert und angepasst werden. Ziel ist eine handhabbare, rechtssichere und zugleich ökologisch wirksame Düngeverordnung, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und den Gewässerschutz sichert.

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