Rückforderungslücken bei Cum-Ex und Cum-Cum schließen

Rückforderungslücken bei Cum-Ex und Cum-Cum schließen

Berlin, 11. November 2025. Die AfD-Fraktion macht in diesem Antrag auf die Rückforderungslücken bei Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften aufmerksam und fordert entschlossenes Handeln zur Wiedereinziehung der Steuergelder. Das Bundesministerium der Finanzen soll alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit Erstattungen aus den bundesweiten Verfahren schnell und vollständig geltend gemacht werden. Zugleich verlangt die AfD-Fraktion die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für steuerlich relevante Belege aller Banken auf 15 Jahre – in Übereinstimmung mit der Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung – um den Erhalt entscheidender Beweismittel sicherzustellen. Cum-Ex- und Cum-Cum-Transaktionen haben dem Fiskus nach Schätzungen bis zu 36 Mrd. Euro Schaden zugefügt, von dem bislang nur ein Bruchteil zurückgewonnen wurde. Angesichts stagnierender Wirtschaft und steigender Staatsverschuldung können durch vollständige Rückforderungen ohne neue Steuerlasten dringend benötigte Mittel für soziale Infrastruktur, Bildung und Gesundheit freigesetzt werden. Außerdem kritisiert die AfD-Fraktion politische Verschleppungsvorwürfe im Zusammenhang mit der M. M. Warburg-Affäre und fordert Transparenz und Rechtsstaatlichkeit bei der Aufklärung.

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