Verpflichtende Annahme von Bargeld im stationären Einzelhandel

Verpflichtende Annahme von Bargeld im stationären Einzelhandel

Berlin, 02. Dezember 2025. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert einen Gesetzentwurf, der die verbindliche Annahme von Euro-Bargeld im stationären Einzelhandel, in der Gastronomie und bei Dienstleistungen mit persönlichem Kundenkontakt sicherstellt. Ausgenommen bleiben automatisierte Kassensysteme, Selbstbedienungsautomaten, Online-Handel sowie ausschließlich digital abgewickelte Angebote. Die Regelung orientiert sich an Artikel 128 AEUV und dem EuGH-Urteil C-422/19 und C-423/19, gewährleistet die freie Wahl des Zahlungsmittels und verzichtet auf gesetzliche Obergrenzen für Bargeldzahlungen. Zudem soll die Bundesregierung sich in den laufenden EU-Verfahren zur Verordnung über Banknoten und Münzen sowie zur Einführung des digitalen Euro dafür einsetzen, dass keine EU-Organe über delegierte Rechtsakte Ausnahmen von der Bargeldannahmepflicht definieren oder das nationale Währungsrecht einschränken können. Der Entwurf sieht vor, die Verweigerung der Bargeldannahme zu untersagen, geeignete Durchsetzungsinstrumente bereitzustellen, eine angemessene Übergangsfrist zu gewähren und eine Informationskampagne durchzuführen, um die Verbraucherrechte zu stärken, Inklusion zu fördern und das Vertrauen in das Währungssystem zu sichern.

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