

Berlin, 23. September 2026. Dr. Otto Mahlknecht beleuchtete in seinem Vortrag den historischen, politischen und rechtlichen Kontext des Pariser Vertrags vom 5. September 1946, auch bekannt als Gruber-De-Gasperi-Abkommen. Der zwischen Österreich und Italien geschlossene Vertrag war für die völkerrechtliche Stellung Südtirols nach dem Zweiten Weltkrieg von zentraler Bedeutung. Benannt war das Abkommen nach den damaligen Außenministern Karl Gruber und Alcide De Gasperi.
Mit dem Abkommen sollten den deutschsprachigen Bewohnern Südtirols Schutz- und Minderheitenrechte garantiert werden. Den historischen Hintergrund bildeten die Abtretung Südtirols an Italien nach dem Ersten Weltkrieg sowie die rigorose Italianisierungspolitik während des Faschismus. Der Vertrag sicherte unter anderem kulturelle und sprachliche Rechte zu, darunter den Gebrauch der deutschen Sprache in Schulen und Behörden, gewährleistete die Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst und sah zudem Autonomieregelungen für Südtirol vor.
In der Praxis wurden diese Zusagen zunächst nur unzureichend umgesetzt, was zu Spannungen und Protesten führte. Erst in den folgenden Jahrzehnten entwickelte sich daraus ein umfassenderes Autonomiestatut, das damals als Grundlage für das Zusammenleben der Sprachgruppen in Südtirol galt.
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