AfD-Fraktion verlangt umgehende Einberufung des neu gewählten Bundestages
AfD-Fraktion verlangt umgehende Einberufung des neu gewählten Bundestages
Berlin, 15. März 2025. Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag in seiner Ablehnung des Eilantrags der AfD-Fraktion zur Einberufung des alten Bundestages deutlichgemacht, dass der am 23. Februar gewählte neue Bundestag jederzeit einberufen werden könne, wenn dieses gemäß Artikel 39 Absatz 3 Satz 3 des Grundgesetzes von mindestens einem Drittel der Abgeordneten gefordert würde. Daraufhin hatte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas, in einem Brief aufgefordert, den 21. Deutschen Bundestag unverzüglich zur Konstituierung einzuberufen.
Dazu teilt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer, Bernd Baumann, nun ergänzend mit:
„Im Wissen um die verfassungsrechtlich normierende Qualität von Entscheidungen des Gerichtes verlangt die AfD-Fraktion die umgehende Einberufung des neu gewählten Bundestages.
Diese Einberufung des neuen Bundestages verschafft dem neuen Wählerwillen – wie bei der Bundestagswahl im Februar ermittelt – Geltung: Die gigantische und willkürliche Neuverschuldung von Billionen Euro ließe sich so verhindern, ebenso die dreimalige Änderung unserer Verfassung allein zu diesem Zweck und damit insgesamt der Versuch von Union, SPD und Grünen, diese Gesetzesänderungen in Komplizenschaft noch schnell im alten, abgewählten Bundestag mit längst überholten Mehrheiten durchzudrücken.
Jeder Fraktion und jedem Abgeordneten des neuen Bundestages steht es nun durch einfache Mitteilung an die Präsidentin frei, daran mitzuwirken, dass das nötige Quorum von einem Drittel der Abgeordneten erreicht wird, um Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Auf diese Weise würde der Wille der Wähler nicht länger missachtet und der missbrauchswilligen Großkoalition von Union, SPD und Grünen wäre wirksam entgegengetreten.“
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