Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld

Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld

Berlin, 13. Januar 2026. Die AfD-Fraktion fordert eine grundlegende Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) unter dem Motto „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“. Leistungen sollen nach einer Karenzzeit von sechs Monaten an eine gemeinnützige „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden gekoppelt werden. Bei Verweigerung droht eine Auszahlung via Bezahlkarte statt Bargeld und bei ungenehmigter Abwesenheit im Ausland strikte Leistungseinstellungen und rückwirkende Ausschlüsse. Volljährige Erwerbsfähige aus Drittstaaten und EU-Ländern sollen nur bei nachgewiesener existenzsichernder Tätigkeit (zehn bzw. fünf Jahre) und Deutschkenntnissen auf B2-Niveau Zugang erhalten und SGB-II-Leistungen maximal zwölf Monate am Stück, fünf Jahre insgesamt beziehen dürfen. Teilweise erwerbsunfähige Personen sollen künftig ins SGB XII überführt werden. Ziel ist, Leistungsanreize zu stärken, sozialen Missbrauch einzudämmen und den Fokus auf Förderung, Kontrolle und rasche Rückführung in den ersten Arbeitsmarkt zu richten.

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