Berlin, 15. November 2024. Die Befragung von Richard Donderer, Vorsitzender der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), ergab, dass dem 2. Untersuchungsausschuss wichtige Beweismaterialien aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) nicht vorgelegt wurden. Damit besteht der Verdacht, dass dem Ausschuss auch weitere Beweismaterialien fehlen könnten. Aus der weiteren Befragung des Zeugen ging hervor, dass eine vollumfängliche Nachrüstung der deutschen Kernkraftwerke auf den EPR-Standard, so wie im Vermerk von BMUV und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 07.03.2022 behauptet, für einen längerfristigen Weiterbetrieb nicht notwendig gewesen sei. Dazu erklärt der Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im 2. Untersuchungsausschuss, Andreas Bleck:

„Das BMUV hat dem Ausschuss wichtige Beweismaterialien nicht vorgelegt. Die Hintergründe müssen dringend aufgeklärt werden. Dem Zeugen ist es zu verdanken, dass der Ausschuss von den Verbesserungsvorschlägen einiger Mitglieder der RSK zum Entwurf des Vermerks des BMUV und BMWK überhaupt Kenntnis erhielt.

Die Behauptung, die deutschen Kernkraftwerke hätten für einen längerfristigen Weiterbetrieb auf den EPR-Standard nachgerüstet werden müssen, war ein wichtiges Argument des BMUV gegen einen Weiterbetrieb. Diese Behauptung stellt sich wieder einmal als falsch heraus. Dieser Umstand war dem BMUV Anfang März 2022 bekannt und ist bezeichnend für die Habecksche Mär von der ergebnisoffenen Prüfung.“