Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht wegen des Bundeshaushaltsgesetzes 2025, des Bundeshaushaltsgesetzes 2026

Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht wegen des Bundeshaushaltsgesetzes 2025, des Bundeshaushaltsgesetzes 2026

Berlin, 24. März 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag beantragt eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gegen das Haushaltsgesetz 2025, das Haushaltsgesetz 2026 sowie § 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG). Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag stellt fest, dass das SVIK mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro zwar kreditfinanzierte Mittel bereitstellt, die verfassungsrechtlich gebotene Zusätzlichkeit der Investitionen nach Art. 143h Abs. 1 GG jedoch nicht gewahrt wird. Studien des ifo Instituts und des Instituts der Deutschen Wirtschaft belegen für 2025 eine Zweckentfremdungsquote von rund 95 Prozent, da Investitionsposten systematisch vom Kernhaushalt in das SVIK verschoben wurden, ohne real zusätzliche Infrastrukturprojekte zu finanzieren. Die gewählte Berechnungsformel in § 4 Abs. 3 SVIKG senkt die 10-Prozent-Schwelle durch Bereinigung des Nenners um Verteidigungsausgaben faktisch ab. Da ohne gerichtliche Klärung eine faktische Normalisierung dieser Praxis über die gesamte zwölfjährige Laufzeit droht und zukünftige Generationen belastet werden, zielt die Normenkontrolle darauf ab, die genannten Gesetze und die formelbasierte Regelung für verfassungswidrig und nichtig zu erklären und die verbindliche Geltung des Zusätzlichkeitsgebots sicherzustellen.

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