Petitionen
Leiter des Arbeitskreises
“Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.” (Art. 17 Grundgesetz)
Wie es unser Grundgesetz im Artikel 17 zweifelsfrei ausdrückt, zählt das Petitionsrecht zu den Grundrechten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Dieses Recht verdient besondere Wertschätzung und Schutz. Der Bundestag hat die Aufgabe, staatliche Willkür zu verhindern und den Anliegen der Bürger Gehör zu verschaffen.
Die Mitglieder des Arbeitskreises Petitionen der AfD-Fraktion befassen sich intensiv mit den Anliegen der Bürger, die diese in schriftlicher oder elektronischer Form an den Deutschen Bundestag richten. Im Arbeitskreis erfolgt eine thematische Zuordnung der Petitionen: Die Mitglieder übernehmen als Berichterstatter Verantwortung für einzelne Anliegen und erstatten hierzu Bericht. Gemeinsam mit unseren Referenten beraten wir im Arbeitskreis inhaltlich die Petitionen und bereiten auf dieser Grundlage unsere Anträge und Voten vor.
Der Arbeitskreis Petitionen bereitet die Sitzungen des Petitionsausschusses vor und berät dabei die Anträge der jeweiligen Berichterstatter der verschiedenen Fraktionen. In den Sitzungen des Petitionsausschusses wird dann über die eingebrachten Votenvorschläge beraten und entschieden. Abschließend stimmt der Deutsche Bundestag als Ganzes in seinen Plenarsitzungen über diese Beschlussempfehlung ab.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist kein bloßer „Kummerkasten“, sondern ein Forum demokratischer Mitwirkung. Hier können Bürger ihre Anliegen in den politischen Raum einbringen und auf Missstände oder Fehlentwicklungen hinweisen. Unser gemeinsames Ziel im Arbeitskreis Petitionen ist es, dem Petitionsrecht mehr Gewicht im politischen Alltag zu verschaffen. Wir ermutigen deshalb ausdrücklich alle Bürger, das Grundrecht auf Petitionen aktiv wahrzunehmen und sich konstruktiv in das parlamentarische Verfahren einzubringen.
Wenn eine Petition mehr als 30.000 Mitzeichnungen erreicht, wird diese in öffentlicher Sitzung des Petitionsausschusses zusammen mit dem Petenten und den Vertretern des zuständigen Bundesministeriums beraten. Dies gilt nur für Petitionen, die auf dem offiziellen Portal des Bundestages eingereicht und mitgezeichnet werden.
Falls Sie Fragen zu Ihrem Petitionsverfahren haben oder sich unschlüssig sind, ob Sie eine Petition einreichen sollten, können Sie sich gerne an uns wenden: Entweder über die Adressen unserer Mitglieder im Petitionsausschuss oder direkt an die Fachreferenten des Arbeitskreises Petitionen unter: ak02@afdbundestag.de