Petitionen
Leiter des Arbeitskreises
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
Der Petitionsausschuss ist nach Artikel 45c des Grundgesetzes ein Ausschuss des Deutschen Bundestages.
Die Mitglieder des Arbeitskreises Petitionen befassen sich mit den Anliegen der Bürger, die in schriftlicher oder elektronischer Form (Online-Petitionen) an den Deutschen Bundestag gerichtet werden. Diese Petitionen behandeln Themen aus allen Bundesministerien sowie Themen, die das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt, den Deutschen Bundestag oder den Bundesrat betreffen.
In unserem Arbeitskreis erfolgt sowohl eine thematische Zuordnung, wer zu welcher Petition Bericht erstattet, als auch eine inhaltliche Beratung über die Anliegen der Bürger. Den höchsten Anteil haben in der bisherigen 19. Wahlperiode Petitionen zur Sozialgesetzgebung, zum Asylverfahren und zu Verkehrsangelegenheiten.
Die Mitglieder des Arbeitskreises geben als Berichterstatter einen Antrag ab, wie mit einer Petition weiter verfahren wird. Mögliche Optionen sind, die Petition an die Bundesregierung, ein Bundesministerium, das Europäischen Parlament bzw. an eine Landesvolksvertretung zu überweisen, den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, einen zuständigen Regierungsvertreter zur weiteren Beratung zu laden oder das Petitionsverfahren abzuschließen.
In unserem Arbeitskreis bereiten wir die Sitzungen des Petitionsausschusses vor und beraten dann zusammen mit den Mitgliedern aus den anderen Fraktionen die Anträge der Berichterstatter. Gegenstand der Beratungen können auch Anträge sein, die das nationale und internationale Petitionswesen direkt betreffen.
Über die Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses wird abschließend in den Plenarsitzungen des Deutschen Bundestags abgestimmt. Danach informiert der Deutsche Bundestag den Petenten über das Ergebnis. Das entsprechende Votum der Abgeordneten der AfD-Fraktion im Petitionsausschuss kann dabei auf Antrag hin erwähnt werden.