Untersuchungsausschuss zum Atomausstieg

Mitglieder

Andreas Bleck
Ordentliches Mitglied & Obmann

Prof. Michael Kaufmann
Stellvertretendes Mitglied

 

„Es gibt keine Denktabus.

…Insofern ist die Frage eine relevante; ich würde sie nicht ideologisch abwehren.“

(Dr. Robert Habeck)

 

Mit diesen Worten äußerte sich der immer noch amtierende Vizekanzler Ende Februar 2022 hinsichtlich einer versprochenen ergebnisoffenen Prüfung, ob die drei noch verbliebenen Kernkraftwerke in Deutschland weiterbetrieben werden könnten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mit Steffi Lemke, wie Habeck Parteimitglied der Grünen, an seiner Spitze, erstellte zur Thematik gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereits Anfang März 2022 einen Prüfvermerk, der zu dem Ergebnis kam, dass der Weiterbetrieb, auch aus sicherheitstechnischen Gründen, über den gesetzlich festgelegten Ausstiegstermin am 31. Dezember 2022 nicht erfolgen könne.

Trotzdem setzte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Mitte Oktober 2022 seine Richtlinienkompetenz durch und entschied den kurzfristigen Streckbetrieb bis zum 15. April 2023. Das ist insoweit beachtlich, da laut BMUV doch bei einem Weiterbetrieb angeblich die nukleare Sicherheit in der Bundesrepublik auf dem Spiel gestanden hätte. Diesen Sinneswandel erklärte Bundesministerin Lemke u.a. mit energiewirtschaftlichen Gründen und freiwilligen Meldungen der Betreiber der Kernkraftwerke, die sich zumindest in Teilen sogar für eine noch längere Nutzung aussprachen.

Demzufolge stellen sich aus Sicht der AfD-Bundestagsfraktion drei wesentliche Fragen:

  • Wurde innerhalb weniger Tage tatsächlich eine ergebnisoffene Prüfung ohne Denktabus durchgeführt, wie es Minister Habeck zusagte?
  • Auf welcher Erkenntnisgrundlage wies Kanzler Scholz den Streckbetrieb per Richtlinienkompetenz an, wenn exakt dafür zuvor erhebliche Sicherheitsbedenken angeführt wurden?
  • Gaben für Bundesministerin Lemke bei der Entscheidung über die atomare Sicherstellung der Energieversorgung Deutschlands freiwillige Meldungen der Betreiber den finalen Ausschlag oder hielt sie sich doch an gesetzlich geregelte Berichtspflichten?

Der Antrag der CDU/CSU auf Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode (zum Antrag Bundestagsdrucksache 20/11731) ist insgesamt zu begrüßen, enthält aber auch einige unionstypische Ungenauigkeiten.

Die Energieversorgung hierzulande befindet sich bereits seit mehreren Jahrzehnten in einem fortwährenden, tiefgreifenden und dynamischen Wandel. Durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verschlechterte sich die bis dato ohnehin schon angespannte Lage der Stromstabilität nur noch einmal. Nichtsdestotrotz soll nach Plänen der aktuellen Bundesregierung bereits im Jahr 2035 die Stromversorgung nahezu vollständig auf sogenannten erneuerbaren Energien beruhen. Um das neue Ziel zu erreichen, soll schon bis 2030 die Windenergie an Land verdoppelt, zur See sogar vervierfacht werden. Letzteres gilt auch für die Leistung von Solaranlagen.

Für die AfD-Bundestagsfraktion stellt die Kernkraft eine der effizientesten Methoden der Energieerzeugung dar. Sie kann auf kleinstem Raum sehr viel Energie bereitstellen und ist bei einer Gesamtbetrachtung von Bau, Betrieb, Rückbau und Entsorgung sogar emissionsärmer als Windkraft. Auch die EU-Kommission stuft die Kernenergie und das Erdgas inzwischen als nachhaltig/klimafreundlich ein. Durch den „grünen Stempel“ dürfen Kernkraftwerke bis 2045 Strom produzieren und ins Netzwerk einspeisen.

Fast alle Länder schätzen den vorhandenen Nutzen von Kernkraftwerken höher als das bestehende Risiko ein. Weltweit werden zurzeit über 50 neue Kernkraftwerke gebaut, vor allem in China und Indien, aber auch bei unseren europäischen Partnern in Polen, Frankreich und Großbritannien. Während also global gesehen der Trend in Richtung Atomenergie geht, schaltete Deutschland seine letzten Kernkraftwerke ab, und zwar mitten in einer Energiekrise. Wie kam es zu dieser Entscheidung?

Die im Untersuchungsausschuss anstehenden Zeugenbefragungen wird die AfD-Bundestagsfraktion auf der Grundlage von intensiven Aktenrecherchen immer engagiert auf der Suche nach der Wahrheit durchführen. Wir werden dabei stets von dem Gedanken angetrieben, für die Bürgerinnen und Bürger den energiepolitischen Irrweg der Ampel-Regierung, der durch die unionsgeführten Merkel-Kabinette erst eingeleitet wurde, kritisch zu hinterfragen, um langfristig die Energieversorgung in Deutschland zu garantieren und wieder auf für Jedermann bezahlbarem Niveau zur Verfügung zu stellen.