Aufhebung der sogenannten Wegzugsbesteuerung gemäß des Paragraph 6 des Außensteuergesetzes
Aufhebung der sogenannten Wegzugsbesteuerung gemäß des Paragraph 6 des Außensteuergesetzes
Berlin, 04. November 2025. Wir, die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag, fordern die ersatzlose Streichung der sogenannten Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 Außensteuergesetz. Mit dieser Regelung wird bei Wegzug ins Ausland fiktiv eine Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften unterstellt, wenn der Steuerpflichtige innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 % beteiligt war. Stille Reserven würden damit besteuert, obwohl kein tatsächlicher Verkauf stattgefunden hat und vielfach keine Liquidität erzielt wird. Dieses Verfahren steht im Widerspruch zu unserem Verständnis von Leistungsfähigkeitsprinzip und Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums. Die AfD-Fraktion hält die Belastung für Unternehmer, Investoren und Fachkräfte für unverhältnismäßig und schädlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hoher Verwaltungsaufwand für Finanzbehörden und Bürger steht in keinem Verhältnis zum fiskalischen Nutzen. Wir sind überzeugt, dass die Abschaffung der Wegzugsbesteuerung die persönliche Freiheit stärkt und Deutschland international attraktiver macht.
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