Antrag
Aufstrebenden Wirtschaftsmächten wie China den Status als Entwicklungsland entziehen – Keine Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und des Außenhandels für Schwellenländer
Berlin, 17. Januar 2023. Die Bundesrepublik Deutschland stellt seit den 1960er Jahren in erheblichem Umfang Haushaltsmittel für die bi- und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit bereit und zählt hierdurch zu den größten Gebern weltweit. 2. Unter den zahlreichen Kooperationsstaaten finden sich insbesondere Schwellenländer, die einen hinreichenden Entwicklungs- und Modernisierungsgrad erreicht haben, um jede weitere politische, ökonomische, soziale und ökologische Entwicklung ohne fremde Hilfe zu gestalten. Exemplarisch sind hier Indonesien, Pakistan und Südafrika zu nennen. 3. Es widerspricht dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ in der Entwicklungszusammenarbeit und dem hierdurch zum Ausdruck gebrachten Subsidiaritätsprinzip, wenn die Nehmerseite grundsätzlich die Fähigkeit und Voraussetzungen besitzt, die mit der Gewährung von Entwicklungsleistungen verfolgten Zielsetzungen selbst zu erreichen. 4. Die wichtigsten Indikatoren für die Fähigkeit der eigenverantwortlichen Entwicklung sind die Wirtschaftskraft und die Wirtschaftswachstumsraten sowie die damit verbundenen Staatseinnahmen. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Staates, diese sparsam, wirtschaftlich, gemeinwohlorientiert und entwicklungsfördernd einzusetzen.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Indonesien, der Islamischen Republik Pakistan und der Republik Südafrika nicht weiter fortzusetzen; 2. der Republik Indien anstelle zinsvergünstigter Darlehen lediglich Finanzierungen zu Marktkonditionen anzubieten; 3. die Finanzierung laufender Projekte in diesen Staaten umzustellen, so dass diese bis zur vollständigen Durchführung ausschließlich von den jeweiligen Partnerländern oder sonstigen lokalen Trägern finanziert werden;…
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