Antrag

Beendigung der Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchenvertretern zum Kirchenasyl zwecks Beseitigung möglicher Abschiebungshindernisse

Berlin, 14. November 2024. I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Das Kirchenasyl ist kein anerkanntes Rechtsinstitut in der geltenden Rechtsordnung und besitzt auch keinen rechtsverbindlichen Charakter. Somit verbietet es dem Staat weder ein Handeln noch zwingt es ihn zu einem Dulden.
2. Die Grundrechte werden durch den Staat garantiert. Zu diesen gehört die Gewährung staatlichen Asyls in seiner gesetzlich geregelten praktischen Anwendung. Weder die Kirche noch sonstige gesellschaftliche Interessengruppen,
können in diesem oder in anderen Bereichen außerhalb dieser Ordnung Sonderrechte für sich beanspruchen und Asyl gewähren.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
dass die Bundesministerin des Innern und für Heimat gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Weisung erteilt, die mit den Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche am 24. Februar 2015 getroffene Vereinbarung zum Kirchenasyl unverzüglich zu beenden.

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