Antrag
Begründete Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon (Prüfung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit)
Berlin, 4. Juni 2024. Wie auch die Bundesregierung feststellt, ist „[e]ine Prüfung der Angemessenheit der finanziellen Belastungen und des Verwaltungsaufwandes […] bisher [bis zum 29. April 2024: Anm. d. Verf.] nicht möglich und erfordert konkretisierende Angaben“.
Die Kommission hat im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) am 25. April 2024 verlautbaren lassen2 , dass man nicht über konkrete Zahlen bzgl. der Bürokratiekosten für Unternehmen verfüge. Der Bundestag erinnert die Kommission an Artikel 5 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon: „Jeder Entwurf eines Gesetzgebungsakts sollte einen Vermerk mit detaillierten Angaben enthalten, die es ermöglichen zu beurteilen, ob die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eingehalten wurden. Dieser Vermerk sollte Angaben zu den voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen sowie im Fall einer Richtlinie zu den Auswirkungen auf die von den Mitgliedstaaten zu erlassenden Rechtsvorschriften, einschließlich gegebenenfalls der regionalen Rechtsvorschriften, enthalten. Die Feststellung, dass ein Ziel der Union besser auf Unionsebene erreicht werden kann, beruht auf qualitativen und, soweit möglich, quantitativen Kriterien.“
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