Antrag
Belohnung für Hinweise zur Aufklärung der Anschläge auf die Nord-StreamLeitungen ausloben
Berlin, 2. Juli 2024. Am 26. September 2022 wurden Sprengstoffanschläge auf die Nord Stream-Gasleitungen I und II verübt, d.h. auf eine der zentralen Kritischen Infrastrukturen Deutschlands und Europas.
Nur einer der vier Pipelinestränge blieb unversehrt. Allein durch die beiden Leitungen von Nord Stream I konnte eine Gasmenge transportiert und teils weiter exportiert werden, deren Menge rund 60 Prozent des deutschen Verbrauchs entsprach. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt seit dem 10. Oktober 2022 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 des Strafgesetzbuches) und anderer Straftaten im Zusammenhang mit der Beschädigung der Nord Stream-Gaspipelines. In den Tagen nach den Explosionen veröffentlichten das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz jedoch keine einzige Pressemitteilung zu den Anschlägen, es gab „keine Handlungserklärung, keine Verurteilung des terroristischen Angriffs auf die deutsche Infrastruktur, gar nichts“.
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