Benachteiligung von Selbstständigen bei der Aktivrente beenden
Benachteiligung von Selbstständigen bei der Aktivrente beenden
Berlin, 16. August 2025. Zur aktuellen Resolution des Bundesverbands der Freien Berufe e. V. (BFB) zur Stärkung der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Unfallversicherung (VBG) und zur geplanten „Aktivrente“ teilt der Sprecher für Sozialversicherungen der AfD-Bundestagsfraktion, Lukas Rehm, mit:
„Ja – wir wollen die Berufsgenossenschaften von unnötiger Bürokratie befreien. Aber: Wer mit den Beiträgen von Unternehmen wirtschaftet, muss sich einer unabhängigen Kontrolle stellen. Der Bundesrechnungshof darf auch künftig die VBG prüfen, um Missbrauch und Verschwendung zu verhindern. Zur Aktivrente gilt: Eine steuerfreie Weiterarbeit im Alter darf nicht nur Angestellten zugutekommen – Selbstständige müssen gleichbehandelt werden. Jede Form der Benachteiligung wäre nicht nur unfair, sondern verfassungswidrig. Die AfD-Bundestagsfraktion steht für Fairness, Transparenz und den verantwortungsvollen Umgang mit Beitragsgeldern – ohne Sonderrechte für einzelne Gruppen. Wir haben daher bereits in der letzten Legislaturperiode den Antrag ,Einführung eines 12.000-Euro-Steuerfreibetrags für Rentner mit Hinzuverdienst‘ (BT-Drs. 20/11294) in den Bundestag eingebracht.“
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