Antrag
Beschaffung neuer Brennelemente für die noch in Betrieb befindlichen deutschen Kernkraftwerke – Sicherstellung des Betriebs der Kernkraftwerke im Winter 2023/2024
Berlin, 28. März 2023. Ausgehend von den Importbeschränkungen aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland, die insbesondere die Primärenergieträger Kohle, Öl und Gas betreffen, wird die Lage zur Energieversorgung im Winter 2023/2024 angespannt bleiben. Eine kontinuierliche Versorgung mit den Umgebungsenergien – Wind und Sonne – wird aufgrund der fehlenden Speichermöglichkeiten sowie der geringen Erträge dieser Energieformen nicht möglich sein. Dies wird auch nicht durch die Einspeisungen von Wärme und Gas aus Biogasanlagen im notwendigen Maß ausgleichen werden können.
Die Gefahr von Brownouts und regionalen Stromabschaltungen bleibt weiter akut. Aus der beschriebenen angespannten Versorgungslage, hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Primärenergien und der vorhandenen Kraftwerke, ist ein für Verbraucher, also Bürger und Industrie, ein inakzeptables Preisniveau zu erwarten. Durch den Weiterbetrieb, der noch bis zum 15. April in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke, GKN II (Neckarwestheim), KKI 2 (Isar) und KKE (Emsland) kann der Einsatz der oben genannten Primärenergie für die Erzeugung von Strom reduziert werden. Durch den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke im Winter 2023/2024 kann somit auch der Preisdruck bei den anderen Energieträgern verringert werden. Durch den bedarfsgerechten und günstigen Strom der Kernkraft werke (ca. 4 €ct/kWh für Bestandsanlagen einschließlich Rückbau und Endlagerung) führt dies auch am Strommarkt zu erheblichen Preissenkungen, bzw. Verminderung der Preiserhöhungen. Kernkraftwerke tragen zur sicheren und unabhängigen Energieversorgung bei. Gerade die deutschen Kernkraftwerke laufen, beziehungsweise liefen, besonders sicher und effizient. Ihre endgültige Abschaltung bis Mitte April 2023 wird die gegenwärtige Energiekrise weiter verschärfen. Eine Laufzeitverlängerungen der noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke kann bei schnellem Handeln technisch, juristisch und unter Beachtung aller Sicherheitsaspekte für den Winter 2023/2024 realisiert werden. Die Betreiber benötigen hierzu – vor der Abschaltung Mitte April – entsprechende rechtliche Grundlagen und Zusagen der Bundesregierung.
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