Antrag
Biologische Vielfalt bewahren – Keine Patente auf Tiere und Pflanzen durch neue Gentechnik zulassen
Berlin, 15. Oktober 2024. Die derzeit noch klein- und mittelständisch geprägte Struktur der deutschen Pflanzenzüchtung ist weltweit einzigartig: 58 Züchtungsunternehmen bearbeiten in eigenen Zuchtprogrammen 115 Kulturarten züchterisch und stellen damit mehr als 3.500 Sorten für eine nachhaltige und standortangepasste Landwirtschaft und Gartenbau zur Verfügung. Jedes Jahr kommen mehr als 250 neue Sorten dazu (https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/pflanzenzuechtung-schafft-vielfalt-154366/).
Bereits heute wird im Zusammenhang mit der neuen Gentechnik (Genome Editing) von einem „Patentdickicht“ gesprochen. Mit wachsender Bedeutung dieser Methoden dürfte sich die Zahl der Patente für pflanzliche Eigenschaften massiv
erhöhen. Zu Recht wird davor gewarnt, dass breite Patentansprüche aber eine abschreckende und innovationshemmende Wirkung entfalten, weil patentiertes Pflanzenmaterial nicht frei für Züchtungszwecke genutzt werden darf. Das hätte
insbesondere für die mittelständischen Züchtungsunternehmen negative Folgen, während sich dadurch gleichzeitig der Einfluss und die Marktmacht der großen Saatgutkonzerne stark vergrößern und der internationale Saatgutmarkt sich noch stärker konzentrieren würde (www.bundestag.de/resource/blob/922214/8bf270a603c1c33b105ec953f7f2cdaf/04-Stellungnahme-Dr-Eva-Gelinsky-data.pdf, S. 10;www.testbiotech.org/sites/default/files/Hintergrund%20Patente%20%26%20Genome%20Editing.pdf).
Der Zugriff auf einen möglichst großen Pool an genetischer Vielfalt ist die Grundlage jeder Züchtungsarbeit. Um die Existenz der heimischen klein- und mittelständischen Pflanzenzüchtungsunternehmen zu schützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, muss deshalb der freie Zugang zu biologischem Material gemäß den Prinzipien des Sortenschutzrechts für alle Züchter bewahrt werden…
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