Blockade Parteitagen und Versammlungen ist Angriff auf die Demokratie

Blockade Parteitagen und Versammlungen ist Angriff auf die Demokratie

Berlin, 26. November 2025. Die AfD-Fraktion begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2428/20). Das Gericht stellt darin unmissverständlich fest, dass Gegendemonstrationen, die andere Versammlungen verhindern sollen, nichts mit Versammlungsfreiheit zu tun haben. Das Gericht sendet damit ein klares Signal gegen eine Entwicklung, die demokratische Abläufe zunehmend bedroht. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Tobias Matthias Peterka, erklärt dazu:

„Das Bundesverfassungsgericht hat ausgesprochen, was längst überfällig war: Wer Versammlungen blockiert, betreibt keinen demokratischen Protest, sondern versucht bewusst, politische Willensbildung zu unterbinden. Solche Aktionen sind kein Beitrag zur Demokratie, sondern ein unmittelbarer Angriff auf sie. Gerade für politische Parteien hat diese Entscheidung besondere Bedeutung. Parteitage sind gesetzlich vorgeschrieben und unerlässlich für die innerparteiliche Willensbildung. Sie sind das Fundament politischer Handlungsfähigkeit und damit ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Ordnung. Wird versucht, diese Versammlungen durch Blockaden lahmzulegen, zielt das direkt auf die Ausschaltung demokratischer Entscheidungsprozesse. Das Bundesverfassungsgericht macht klar: Für derartige Eingriffe gibt es keinerlei grundrechtliche Deckung. Wer statt argumentativer Auseinandersetzung auf Einschüchterung setzt, zeigt, dass er den politischen Wettbewerb nicht führen will, sondern verhindern möchte. Solche Methoden stehen nicht am Rand der demokratischen Kultur, sondern außerhalb von ihr. Die AfD-Fraktion fordert den entschiedenen Schutz von Parteitagen und (politischen) Versammlungen sowie ein konsequentes Vorgehen gegen Blockaden, die darauf abzielen, demokratische Entscheidungen zu verhindern. Der Staat muss sicherstellen, dass demokratische Willensbildung ohne Einschüchterung und ohne Störung stattfinden kann.“

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