

Berlin, 24. September 2026. »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus«, heißt es in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes. Demokratie lebt von ordnungsgemäßen Wahlen als dem konstituierenden Element der Volkssouveränität. Durch Wahlen kontrolliert das Volk die Regierung und verleiht deren Handeln Legitimität. Den Grundsätzen des Wahlrechts kommt Verfassungsrang zu, und ihre Einhaltung ist für die Akzeptanz der Wahlergebnisse durch das Volk entscheidend.
Im »besten Deutschland aller Zeiten« bewerben die Altparteien intensiv die Briefwahl, die unsicherste Form einer Wahl – obwohl eine Briefwahl nicht frei, unmittelbar und geheim ist. Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gab es beim AfD-Ergebnis einen Unterschied von 27 Prozentpunkten zwischen Urnenwahl und Briefwahl.
Stephan Brandner MdB und Rainer Galla MdB betrachteten gemeinsam mit den WABEO-Wahlbeobachtungsexperten Stephanie Tsomakaeva und Rechtsanwalt Ralf Ludwig die Ergebnisse verschiedener Wahlen, gingen möglichen Unstimmigkeiten nach und legten die Schwachstellen der deutschen Wahlprüfung offen.
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