Bürgergeldbezug für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine beenden

Bürgergeldbezug für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine beenden

Berlin, 24. Juni 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag beantragt, den Bezug von Bürgergeld für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zu beenden. Seit dem Beschluss des Rechtskreiswechsels im Mai 2022 haben ukrainische Staatsangehörige direkten Zugang zu Bürgergeld, was sich jedoch als integrationspolitisch ineffektiv erwiesen hat. Mit einer Quote von 58,8 % im SGB-II-Hilfebezug und einer Arbeitslosenquote von 41,7 % sind die Erwartungen der damaligen Regierung nicht erfüllt worden. Zudem gibt es Anzeichen für Sekundärmigration in die Bundesrepublik, die durch die finanziellen Vorteile des Bürgergeldes angezogen wird. Die Fraktion der AfD sieht die Notwendigkeit, den Rechtskreiswechsel unverzüglich zu beenden und ukrainischen Kriegsflüchtlingen nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zukommen zu lassen. Dies soll sowohl für neu eingereiste Flüchtlinge als auch für Bestandsfälle gelten, um die Belastungen für deutsche Steuerzahler zu reduzieren und die Integrationsanreize zu verbessern. Des Weiteren wird ein grundsätzlicher Ausschluss des Rechtskreiswechsels für alle Asylbewerber gefordert, um das deutsche Sozialleistungssystem zu sichern.

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