Bundesregierung muss NGO-Liste zur Afghanistan-Aufnahme endlich offenlegen
Bundesregierung muss NGO-Liste zur Afghanistan-Aufnahme endlich offenlegen
Berlin, 31. Oktober 2025. Zur fortgesetzten Einreise afghanischer Staatsangehöriger nach Deutschland trotz gestopptem Aufnahmeprogramm und zur Antwort der Bundesregierung in der Drucksache 20/4516 erklärt der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Stefan Keuter, Obmann im Auswärtigen Ausschuss:
„Die Bundesregierung verhindert gezielt Transparenz. Bis heute bleibt unklar, welche Nichtregierungsorganisationen seit 2021 befugt waren, Afghanen auf Evakuierungslisten zu setzen oder bei der Visabeschaffung mitgewirkt haben. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wer über die Aufnahme entscheidet, nach welchen Kriterien dies geschieht und ob dabei rechtsstaatliche Maßstäbe eingehalten wurden. Was verbirgt die Regierung, wen schützt sie? Deutschland ist schon viel zu lange Ziel einer fehlgeleiteten, steuerfinanzierten Umsiedlungspolitik geworden, die unter Merkel und den linken Vorgängerregierungen begonnen wurde und nun unter CDU-Führung nahtlos fortgesetzt wird. Die Aufnahme afghanischer Staatsangehöriger erfolgt weiterhin, obwohl das Programm offiziell gestoppt wurde und obwohl die Bundesregierung selbst einräumt, dass ihr ,keine Erkenntnisse über eine systematische Verfolgung‘ von Ortskräften vorliegen. Das ist sicherheitspolitisch fahrlässig, rechtlich mehr als fragwürdig und politisch unverantwortlich. Vor allem in Hinblick auf die Herkunftsstaaten, die weit überproportional in den Kriminalitätsstatistiken vertreten sind. Das ist ein weiteres gebrochenes Wahlversprechen von Friedrich Merz, der im Wahlkampf angekündigt hatte, am ersten Tag seiner Regierung die Grenzen zu schließen. Stattdessen setzt die CDU die Migrationspolitik ihrer linken Vorgänger fort – ohne wirksame Kurskorrektur, ohne Transparenz, ohne Rücksicht auf die Belastbarkeit unseres Landes und die Bedürfnisse der Mehrheit unserer Bürger. Die AfD-Fraktion fordert deshalb die vollständige Offenlegung aller NGOs, die Aufnahmevorschläge unterbreiten durften, eine unabhängige Untersuchung der Entscheidungsprozesse in den beteiligten Ministerien, ein sofortiges Ende der steuerfinanzierten Umsiedlungspolitik ohne belegbare individuelle Gefährdung – was Grundlage des deutschen Asylrechts ist – sowie eine sicherheitspolitische Neubewertung aller Aufnahmeprogramme unter Berücksichtigung der Kriminalitätsstatistiken. Es geht um Rechtsstaatlichkeit, um Sicherheit und Realpolitik statt ideologisierter Migrationsromantik.“
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