Bundesregierung will sich bei Hilfen für Geschädigte der Corona-Impfung aus der Affäre ziehen
Bundesregierung will sich bei Hilfen für Geschädigte der Corona-Impfung aus der Affäre ziehen
Berlin, 16. Oktober 2026. Die Bundesregierung lässt offen, ob sie gegenüber Menschen mit gesundheitlichen Schäden nach einer Corona-Impfung eine besondere politische Verantwortung trägt. Zu einem bundesweiten Härtefallfonds äußert sie sich ebenfalls nicht. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hervor (BT-Drucksache BT-Drs. 21/8292 ). Alle vier Fragen beantwortet die Regierung pauschal in einem Block und verweist lediglich auf das geltende Soziale Entschädigungsrecht.
Hierzu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely, stellvertretendes Mitglied der Corona-Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages:
„Der Staat hat diese Impfung beworben, empfohlen und organisiert. Wenn er heute nicht einmal sagen kann, ob er sich den Geschädigten gegenüber verantwortlich fühlt, ist das ein Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen. Wir fordern einen bundesweiten Härtefallfonds, der schnell, unbürokratisch und ohne jahrelange Gerichtsverfahren hilft. Finanzieren müssen ihn am Ende auch die Impfstoffhersteller, die mit der Pandemie Milliarden verdient haben. Konkret hatte die AfD-Fraktion gefragt, ob sich die Bundesregierung unabhängig von der Amtshaftung politisch oder moralisch in der Pflicht sieht und ob ein Härtefallfonds oder eine außergerichtliche Entschädigungsregelung geprüft wurde. Auf keine dieser Fragen geht die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums vom 14. Oktober 2026 ein. Stattdessen erklärt die Regierung die Regelungen des Vierzehnten Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) für ‘angemessen’.
Wir haben vier präzise Fragen gestellt und keine einzige klare Antwort bekommen. Wer nach Verantwortung gefragt wird und mit Paragrafen antwortet, hat seine Antwort damit gegeben: Die Bundesregierung will sich aus der Affäre ziehen. Als Beleg für rasche und unbürokratische Hilfe führt die Regierung die sogenannten ‘Schnellen Hilfen’ an. Diese umfassen jedoch nur Leistungen von Traumaambulanzen und ein Fallmanagement. Finanzielle Entschädigungen und die Übernahme von Behandlungskosten bleiben an die gesetzlichen Voraussetzungen und an ‘anerkannte Schädigungsfolgen’ geknüpft. Traumaambulanz und Fallmanagement aber als unbürokratische Hilfe zu verkaufen, ist zynisch. Wer echtes Geld für einen schweren Schaden braucht, muss weiter durch zermürbende Anerkennungsverfahren oder vor Gericht.
Für die Finanzierung des Fonds sehen wir neben dem Bund auch die Hersteller in der Pflicht. Die Impfstoffhersteller haben während der Pandemie außergewöhnliche Gewinne erzielt, während der Staat ihnen das Haftungsrisiko weitgehend abgenommen hat. Es ist nur gerecht, dass sie sich an den Folgen beteiligen. Gewinne privatisieren und Schäden dem Steuerzahler überlassen, das darf es nicht geben. Die Bundesregierung verweist zudem darauf, dass der Anspruch bei Impfschäden seit dem 1. Januar 2024 nach § 24 SGB XIV geregelt ist und die Entschädigungszahlungen dabei deutlich erhöht wurden. Höhere Sätze aber nützen niemandem, der an der Anerkennung scheitert. Genau dort liegt das Problem, und genau dazu schweigt die Regierung.
Die Antwort reiht sich in eine Linie ein. Bereits nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Oktober 2025 (Az. III ZR 180/24) hatte die Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage erklärt, daraus folge nicht automatisch eine Staatshaftung (BT-Drucksache BT-Drs. 21/2387, Frage 115). Auch die Hessische Landesregierung verwies in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage (Landtagsdrucksache BT-Drs. 21/4119) ausschließlich auf Amtshaftung und SGB XIV und lehnte einen Härtefallfonds ab. Bund und Land spielen sich gegenseitig den Ball zu, und die Geschädigten bleiben dazwischen allein. Wer so mit Menschen umgeht, die dem Staat vertraut haben, verspielt dieses Vertrauen nachhaltig.“
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